Aktuell geistert das Gerücht über ein gesetzliches EU-Verkaufsverbot von Naturheilmitteln durch viele Internetforen. Über hunderttausend Personen haben eine Petition dagegen unterschrieben, obwohl dieses Verbot überhaupt nicht geplant ist.
Aber wie kam das Gerücht überhaupt zustande? Im Folgenden versuchen wir Klarheit in die Angelegenheit zu bringen.
EU-Verbot von Naturheilmitteln – Was ist dran an dem Gerücht?
Seit einer gewissen Zeit kursieren im Internet Aufforderungen, eine Online-Petition zu unterzeichnen, die an den Deutschen Bundestag weitergeleitet werden soll. Grund dafür ist ein vermeintliches von der EU geplantes Verkaufsverbot von Naturheilmitteln. Damit wäre es dann nicht mehr möglich, Heilpflanzen und Naturheilmittel ohne Zulassung zu bekommen. Angeblich steckt die Pharmaindustrie hinter diesem Vorhaben.
In der Petition stand, dass natürliche Heilmittel zukünftig nicht mehr als Lebensmittel, sondern als Arznei eingestuft werden sollen, wobei sich das Schreiben auf die EU-Richtlinie 2004/24/EG bezieht. Die Verfasser der Petition sehen darin einen Vorteil für die Gewinnmaximierung der pharmazeutischen Großkonzerne. Knapp 122.000 Menschen haben diese Petition unterzeichnet.
Kein EU-Verbot von Naturheilmitteln und Heilkräutern
Werner Knöss, Mitarbeiter beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm) kann die ganze Aufregung um das mutmaßliche EU-Verbot nicht verstehen. Er sagte, dass kein Verbot vorgesehen ist und dass die Aufregung unsinnig ist, da nichts von den Aussagen stimmt. Selbst Naturmediziner und Heilpraktiker geben Entwarnung.
Zudem wäre ein Verbot in Deutschland schon längst eingetreten, wenn die EU-Richtlinie den Verkauf von Naturheilmitteln verbieten würde. Die Richtlinie, auf die sich die Petition nämlich bezieht, wurde bereits 2004 verfasst und auch in die Tat umgesetzt. Allerdings sind seitdem Thymian, Pfefferminze und Co. immer noch frei erhältlich.
Vereinfachung statt Verbot
Die EU-Richtlinie hat dabei vielmehr positives im Sinn. So sollte nämlich der europäische Markt für natürliche Heilmittel reguliert und verbessert werden, da der Handel dieser Substanzen in den einzelnen Staaten unterschiedlich praktiziert worden ist. Diese Richtlinie hat sich einer einheitlichen Qualität und Sicherheit gewidmet.
Nach Aussage von Knöss greift das Arzneimittelrecht erst dann, wenn auf den pflanzlichen Produkten zum Beispiel vermerkt ist, dass diese traditionell bei Erkältungskrankheiten angewendet werden, da das Produkt in diesem Fall eine Zulassung benötigt. Pflanzliche Produkte müssen nämlich auch auf eventuelle Nebenwirkungen geprüft werden, bevor sie auf den Markt kommen.