Das Landgericht Mainz hat über die Klage des DZVhÄ gegen das ZDF entschieden. Der Deutsche Zentralverband homöopathischer Ärzte berichtet auf seiner Homepage über das Ergebnis.
Wie vor kurzem bekannt wurde, geht das ZDF aus dem Prozess als Gewinner hervor. Die Urteilsbegründung liege zwar noch nicht vor, die Klage wurde jedoch, so heißt es in den „Homöopathischen Nachrichten“ des DZVhÄ, wegen eines Formfehlers abgewiesen. Wie schon vor Prozessbeginn vermutet, trug ein Umstand dazu bei: Die Aussage, „In keiner wissenschaftlichen Studie waren die homöopathischen Mittel wirksamer als die Placebos.“ (Homöopathische Nachrichten Januar/Februar 2008), die vom Verband homöopathischer Ärzte moniert wurde, betreffe keine natürliche Person und biete dementsprechend kein Recht auf eine Gegendarstellung.
Nach Angaben des DZVhÄ sollte diese vom ZDF gesendet werden und folgendermaßen lauten: „Diese Behauptung ist unrichtig. In zahlreichen, nach wissenschaftlichen Regeln durchgeführten Einzelstudien und auch in Metaanalysen konnte eine signifikante Überlegenheit homöopathischer Arzneimittel gegenüber Placebos nachgewiesen werden.“
Der Verband bedauert den Ausgang der Verhandlung sehr. Vor allem der Umstand, dass es hier nach Meinung des Vorstandes eine Lücke im Presserecht gäbe, die es zulasse, Dinge zu verunglimpfen, solange keine Namen genannt werden, ruft bei den Betroffenen Kritik hervor. Ganz nebenbei: Über die Aussage an sich wurde nicht verhandelt.