Düsseldorf/Berlin – Endlich raus aus dem Alltag, endlich ab in die Ferne. Doch gerade wenn die Entspannung so richtig um sich greift, machen sich gern auch Wehwehchen bemerkbar. Und beim Wassersport oder auf dem Tennisplatz können Urlauber sich auch verletzen.
Für solche Fälle gilt es vorzusorgen. Sonst wird der Urlaub deutlich teurer als geplant. Gerade erst angekommen, gilt der erste Gedanke vermutlich nicht einer möglichen Krankheit. Aber wer mit Kindern reist, sollte sich gleich nach der Ankunft schlau machen: Wo ist der nächste Arzt, wo das nächste Krankenhaus?
Egal, ob der Weg dann zum Arzt oder ins Krankenhaus führt: Das erste, was dort meist geklärt werden muss, ist die Frage nach der Kostenerstattung. Wer Urlaub in einem EU-Land macht, darf seine Krankenkassenkarte nicht vergessen. Auf der Rückseite enthält sie die European Health Insurance Card (EHIC). Damit wird ein Urlauber in allen staatlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren kostenlos behandelt, wenn die Erkrankung unerwartet kommt und sich die Behandlung nicht aufschieben lässt, erläutert Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband in Berlin.
Aber: «Urlauber haben mit EHIC Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltsstaates», sagt Widmaier. In manchen Fällen ist das deutlich weniger als in Deutschland. So werden beispielsweise Medikamente oder Zahnbehandlungen oft nicht bezahlt – der Urlauber muss die Leistung dann vor Ort selbst bezahlen. Am besten lässt er sich eine Rechnung geben und legt sie zu Hause der Kasse vor. Meist bleiben Versicherte aber ganz oder zum Teil auf den Kosten sitzen.
Auch für Rücktransporte vom Ferienort nach Hause kommen die Kassen nicht auf. Wird der Urlaub außerhalb Europas verbracht, besteht meist gar kein Versicherungsschutz.
Privat Krankenversicherte genießen auf Reisen generell ihren für Deutschland vereinbarten Versicherungsschutz. Auch im Ausland begleichen sie ihre Behandlungsrechnungen selbst und lassen sich die Kosten dann zu Hause erstatten, wie Stephan Caspary vom Verband der Privaten Krankenversicherung erläutert.
Aber egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert: «Es spricht viel dafür, vor einem Urlaub in der Ferne eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen», sagt der Düsseldorfer Internist Burkhard Rieke. Er ist Präsident der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin.
Dabei sollten Urlauber darauf achten, dass Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Dann hat der Versicherte eine 24-Stunden-Notrufnummer der jeweiligen Versicherung, über die er im Notfall nach einem geeigneten Facharzt oder Krankenhaus fragen kann.
Die Notrufzentrale des Versicherers erklärt auch gegenüber einem Krankenhaus, dass es für die Kosten zur Behandlung des Touristen aufkommt. In einigen Ländern wird der Patient gar nicht behandelt, wenn keine Kostenübernahme eines Versicherers vorliegt oder der Patient eine beträchtliche Vorauszahlung geleistet hat.
Am günstigsten ist es natürlich, kleine Beschwerden im Urlaub selbst zu behandeln. «Da Durchfall die Reisekrankheit Nummer eins ist, gehört ein entsprechendes
Präparat dagegen unbedingt ins Gepäck», erklärt Ursula Sellerberg von der Bundesapothekerkammer. Auch Schmerz- und Fiebermittel, etwas gegen Sonnenbrand, Pflaster und Verbände sollten Urlauber dabeihaben.
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(dpa/tmn)