Sorglos im Alter – schon heute Entscheidungen für morgen treffen

Wer jung ist und sich fit und vital fühlt, verschwendet meistens keinen Gedanken an Krankheiten oder an das noch weit entfernte Alter. Doch das Leben kann Ihnen schnell einen Strich durch die Rechnung machen und von einem auf den anderen Tag Ihre Welt drastisch verändern. Plötzlich sind Sie nicht mehr in der Lage, wichtige Entscheidungen in medizinischer, rechtlicher und finanzieller Hinsicht zu treffen und sehen sich völlig fremde Menschen ausgeliefert. Deshalb ist es so wichtig, schon in jungen Jahren entsprechende Vorsorgemaßnahmen für den Ernstfall zu ergreifen.

Eine Person Ihres Vertrauens für den Ernstfall bevollmächtigen

Mit einer Verfügung können Sie erreichen, dass Ihre Belange auch dann respektiert werden, wenn Sie diese nicht mehr eigenständig vertreten können. Es ist wichtig, dass Sie sich im Vorfeld über die verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten informieren, damit im Krankheitsfall auch die gewünschten Handlungen zum Tragen kommen. Eine Art der Vorsorge kann eine Vorsorgevollmacht darstellen: sie berechtigt eine Person Ihres Vertrauens, alle notwendigen Entscheidungen für Sie zu treffen, sollten Sie krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage sein. Diese Verfügung schließt finanzielle sowie rechtliche, aber auch medizinische Belage mit ein. Anders verhält es sich dagegen bei einer Patientenverfügung, die ausschließlich Entscheidungen in medizinischer Hinsicht beinhaltet. So lässt sich festlegen, ob Sie im Krankheitsfall lebenserhaltene Maßnahmen wünschen, welche Behandlung explizit durchgeführt werden soll oder welche Sie ablehnen.

Die Betreuungsverfügung als Alternative

Wenn Sie Dritten keine Vollmacht einräumen und doch im Krankheitsfall gut aufgehoben sein möchten, können Sie alternativ eine Betreuungsvollmacht abschließen. Diese gibt zum Beispiel wieder, ob Sie wünschen zu Hause gepflegt zu werden oder einen Platz im Seniorenheim vorziehen. Gleichzeitig können Sie festlegen, welche Person Ihres Vertrauens als Betreuer eingesetzt werden soll und welche Wünsche diese dann zu berücksichtigen hat. Beim Abschluss einer Betreuungsverfügung muss Ihrerseits keine Geschäftsfähigkeit vorliegen: Ihren Wünschen muss auch dann Rechnung getragen werden, wenn Sie geschäftsunfähig sind. Sinnvoll kann es sein, eine Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Im Ernstfall kann dann der eingesetzte Betreuer mit einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht auch alle anderen relevanten Bereiche Ihres Lebens abdecken. Weiterhin sollten Sie sich auch schon früh über ihre finanzielle Absicherung kümmern, um auch im Alter ihren Lebensstandard zu halten. Ein wichtiger Aspekt ist hier die Pflegeversicherung, wie Sie sie beispielsweise über Swiss Life abschließen können.

Heute schon an morgen denken

Auch wenn Sie sich in jungen Jahren nicht mit dem Thema Alter und Krankheit auseinandersetzen möchten, ist das Treffen einer entsprechenden Vorsorge besonders wichtig. Damit Sie sich nicht der Willkür fremder Personen ausgesetzt sehen, ist es empfehlenswert, mit einer Verfügung Ihre Wünsche klar zu definieren und schriftlich festzulegen.

Fotoquelle: mopsgrafik – Fotolia

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